Rechtsprechung
OVG Sachsen, 11.05.2010 - 1 A 4/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
BauGB § 34; BauNVO § 4
Baugenehmigung, Allgemeines Wohngebiet, Einfügen, Kinder- und Jugendhaus - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Baugenehmigung aufgrund der Einhaltung von Baunachbarrechten im Falle der Errichtung eines Kinderhauses und Jugendhauses; Verstoß gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot durch Lärmimmissionen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung der Baugenehmigung aufgrund der Einhaltung von Baunachbarrechten im Falle der Errichtung eines Kinderhauses und Jugendhauses; Verstoß gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot durch Lärmimmissionen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 28.10.2008 - 7 K 151/05
- OVG Sachsen, 11.05.2010 - 1 A 4/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen, 15.11.2006 - 1 BS 193/06
Kinder- und Jugendhaus in Dresden-Laubegast kann in Betrieb genommen werden
Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2010 - 1 A 4/09
Insoweit hat der Senat bereits mit Beschluss vom 14.11.2006 - 1 BS 193/06 - darauf hingewiesen, dass dieser Einwand - selbst wenn er zutreffen sollte - nicht zur Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung führen würde.Im Übrigen sind aber auch in der Berechnung auf Seite 9 des Anhangs zum Gutachten vom 4.5.2006 sowohl die Gebäudeabstrahlung von Diskomusik als auch die Immissionen durch die RLT-Anlage enthalten (vgl. auch Beschl. des Senats v. 14.11.2006, a. a. O.).
Gleiches gilt für die aus Auflage Nr. 2.1.3 resultierende Verpflichtung der Beigeladenen, dafür Sorge zu tragen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte auch bei geschlossenen Veranstaltungen und privaten Feiern eingehalten werden (vgl. Beschl. des Senats vom 14.11.2006, a. a. O.).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2010 - 1 A 4/09
Ernstliche Zweifel sind deshalb anzunehmen, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458). - OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04
Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart, …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2010 - 1 A 4/09
Denn zu den Anlagen für soziale Zwecke gehören auch Gebäude, die Jugendlichen in ihrer Freizeit oder einem anderen Zweck des Zusammentreffens Jugendlicher dienen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28.8.2005 - 1 B 889/04 -).
- OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05
Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung, …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2010 - 1 A 4/09
Hiernach ist mangels substanzieller Darlegung einer konkreten Grundstückswertminderung durch die angegriffene Baugenehmigung auf den eine Art von Auffangwert (SächsOVG, Beschl. v. 20.10.2005 - 1 BS 251/05 - m. w. N.) darstellenden Betrag von 7.500 EUR abzustellen. - OVG Sachsen, 04.06.2008 - 1 B 143/08
Baugenehmigungen müssen das Rücksichtsnahmegebot gegenüber Nachbarn wahren.
Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2010 - 1 A 4/09
Dabei ist diese Auflage auch nicht, ins Blaue hinein" erlassen, vielmehr erscheint die Einhaltung der Richtwerte von 40 dB(A) nachts und 55 dB(A) tagsüber nach der Schallschutzprognose vom 25.3.2004, der Berechnung der Schallimmissionen vom 4.5.2006 sowie den Erläuterungen vom 21.9.2006 realisierbar (vgl. in diesem Zusammenhang auch SächsOVG, Beschl. v. 4.6.2008 - 1 B 143/08 -), so dass es auch weiterer Ermittlungen sowie einer weiteren Aufklärung seitens des Gerichts von vornherein nicht bedurfte. - VGH Baden-Württemberg, 19.10.1998 - 8 S 2192/98
Jugendzentrum - zur Vergnügungsstätte iSd BauNVO § 6 Abs 2 Nr 8
Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2010 - 1 A 4/09
Denn anders als bei einer kerngebietstypischen Diskothek (§ 7 BauNVO), die vordergründig der kommerziellen Unterhaltung dient (vgl. VGH BW, Beschl. v. 19.10.1998, BauR 1999, 1278) und die regelmäßig erst am späten Abend von den Gästen aufgesucht wird, ist der Träger hier verpflichtet, das Kinder- und Jugendhaus unter Beachtung der kommunalen Jugendhilfe zu betreiben (vgl. § 1 des Betreibervertrags).